
Familienrechtliche Begutachtung
Das Familienrecht umfasst verschiedene Bereiche, für welche eine neuropsychologische Begutachtung herangezogen werden kann.
1. Elterliche Sorge
Diese Beurteilung behandelt unter anderem:
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Bei welchem Elternteil das Kind zukünftig wohnen wird
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Den Umgangskontakt des anderen Elternteils
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Ob Hilfen bei der weiteren Erziehung angefordert werden sollen
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In wie weit die elterliche Sorge angemessen ausgeübt werden kann
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Ob eine Alleinsorge in Frage kommt
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uvm.
2. Umgangsrecht
Psychologische Gutachten zum Umgangsrecht ermöglichen eine bessere Lösung zum Wohle des Kindes.
3. Erziehungsfähigkeit
Die Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit beurteilt die Kompetenzen und die Ressourcen, sowie den Umgang der Erziehungsberechtigten mit dem Kind.
4. Kindswohlgefährdung
Gefahren einer möglichen Kindswohlgefährdung können durch ein familienrechtliches Gutachten evaluiert werden. Dabei wird nicht nur auf potentielle Gefahrensituationen für das Kind geschaut, sondern, dass im Ernstfall schnelle externe Hilfe angefordert werden kann.
Kommen Sie gern auf uns zu, wenn Sie Richter, Staatsanwalt oder psychiatrischer Gutachter sind.
Wenn Sie Psychiater und Gutachter sind, dann profitieren Sie in besonderer Weise davon, Ihre Begutachtung dadurch zu ergänzen, dass Sie uns um eine testpsychologische Zusatzuntersuchung von Probanden bitten. Wir liefern Ihnen aufbereitete und ausgewertete psychometrische Daten und kümmern uns selbst um Kommunikation und Abrechnung mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten.
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